Norm
HGB §16Rechtssatz
Ist ein Gesellschafter zur Unterfertigung einer Eingabe an das Handelsregister vertraglich verpflichtet, so kann er auch von einzelnen Mitgesellschaftern hiezu im Klagswege gezwungen werden. Es müssen nicht alle Mitgesellschafter klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061858Im RIS seit
28.09.1989Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026