Norm
WEG 1975 §4Rechtssatz
Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen im Sinne des § 13 WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gemäß § 4 Abs 2 WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen im Sinne des Paragraph 13, WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gemäß Paragraph 4, Absatz 2, WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083219Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021