RS OGH 1989/11/7 4Ob591/89

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Norm

MRG §3

Rechtssatz

Dem Vermieter darf nicht die Möglichkeit geboten werden, die typische Unterlegenheit des Mieters gerade dadurch zu seinem Vorteil auszunützen, daß er längst überfällige notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchführen läßt und in dieser Situation die Zustimmung zur unmittelbaren Durchführung durch den Mieter von dessen Bereitschaft, die hiefür erforderlichen Kosten ohne Rückersatzanspruch zu tragen, abhängig macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069923

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_0040OB00591_8900000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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