Norm
MRG §3Rechtssatz
Dem Vermieter darf nicht die Möglichkeit geboten werden, die typische Unterlegenheit des Mieters gerade dadurch zu seinem Vorteil auszunützen, daß er längst überfällige notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchführen läßt und in dieser Situation die Zustimmung zur unmittelbaren Durchführung durch den Mieter von dessen Bereitschaft, die hiefür erforderlichen Kosten ohne Rückersatzanspruch zu tragen, abhängig macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069923Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_0040OB00591_8900000_006