RS OGH 1989/11/9 7Ob43/89

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Veröffentlicht am 09.11.1989
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Norm

GewO 1973 §156

Rechtssatz

Nach § 156 Abs 1 GewO unterliegen die Tätigkeiten der Baumeister

..... der Konzessionspflicht. Nach Abs 3 der genannten Gesetzesstelle

unterliegen der Konzessionspflicht nicht ........ solche Erdarbeiten,

die statische Kenntnisse nicht erfordern. Derartige Erdarbeiten sind vielmehr Gegenstand des freien Gewerbes.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 43/89
    Entscheidungstext OGH 09.11.1989 7 Ob 43/89
    Veröff: VersRdSch 1990,183 = VersR 1990,1414

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060877

Dokumentnummer

JJR_19891109_OGH0002_0070OB00043_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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