RS OGH 1989/11/15 3Ob79/89

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Veröffentlicht am 15.11.1989
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Norm

EO §83 Abs1
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z2

Rechtssatz

Der Versagungsgrund nach Art 2 Z 2a Österreichisch-deutscher Vollstreckungsvertrag kann wegen des im Rekursverfahren geltenden Neuerungsverbotes nur mittels Widerspruchs nach § 83 EO geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0002458

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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