RS OGH 1989/11/15 1Ob23/89

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Veröffentlicht am 15.11.1989
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Norm

AVG §73

Rechtssatz

Der Bescheid, mit dem ein Devolutionsantrag abgewiesen wird, ist ein sogenannter verfahrensrechtlicher Bescheid. Er unterliegt nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes denselben Rechtsmitteln wie ein in der Sache ergangener Bescheid (VfSlg 8628/1978), wogegen nach Ansicht des VwGH der Instanzenzug bis zur sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde geht (VwSlgNF 8287 A/1972).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0049706

Dokumentnummer

JJR_19891115_OGH0002_0010OB00023_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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