Norm
StGB §302Rechtssatz
"Überschreitung der Amtsgewalt": In der Ausdehnung (Ausweitung) der funktionellen örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit des Beamten mit Schädigungsvorsatz liegt der Mißbrauch seiner Befugnis (SSt 17/140, 20/81, 21/84, EvBl 1962/333, 1971/200). Nur diese mißbräuchliche Ausdehnung (Überschreitung der Zuständigkeitsgrenze) muß wissentlich geschehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096049Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.01.2014