Norm
AHG §1 CcRechtssatz
Der Erbe kann aus einer durch Verletzung der pflegschaftsgerichtlichen Fürsorgepflicht verursachten Schmälerung seines Erbes, da dieser nicht vom Schutzzweck der Fürsorgepflicht erfasst ist, keine Amtshaftungsansprüche gegen den Bund ableiten; er bleibt auf Amtshaftungsansprüche beschränkt, die schon dem Erblasser, für den ein Sachwalter bestellt war, erwachsen waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020