RS OGH 2024/6/26 4Ob614/89; 1Ob689/89; 7Ob530/91; 4Ob2366/96m; 9Ob214/98f; 3Ob71/01i; 1Ob64/05t; 1Ob

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Rechtssatz

Werden bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis Investitionen in die Wohnung vorgenommen, lässt dies noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietrechtsverhältnisses zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020511

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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