Rechtssatz
Wegstoßen einer anhaltungsberechtigten (§ 86 Abs 2 StPO) Person überschreitet die für den normativen Gewaltbegriff vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle.Wegstoßen einer anhaltungsberechtigten (Paragraph 86, Absatz 2, StPO) Person überschreitet die für den normativen Gewaltbegriff vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.10.2016