RS OGH 2016/8/18 11Os120/89 (11Os121/89), 16Os37/90, 14Os39/91, 15Os70/08w, 15Os155/14d, 12Os76/16t

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Rechtssatz

Wegstoßen einer anhaltungsberechtigten (§ 86 Abs 2 StPO) Person überschreitet die für den normativen Gewaltbegriff vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle.Wegstoßen einer anhaltungsberechtigten (Paragraph 86, Absatz 2, StPO) Person überschreitet die für den normativen Gewaltbegriff vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093762

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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