RS OGH 1990/1/18 8Ob726/89

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Norm

ABGB §833 D2
EheG §90 Abs1

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, mit dem Verfahren über die beanspruchte Zuweisung des alleinigen Benützungsrechtes ( hier: an einer Wohnung des im Miteigentum der geschiedenen Ehegatten stehenden Hauses ) bis zur Beendigung des nachehelichen Aufteilungsverfahrens innezuhalten, wenn beide Miteigentümer von der Bewahrung ihres Miteigentums am Hause ausgehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013634

Dokumentnummer

JJR_19900118_OGH0002_0080OB00726_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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