Norm
BBO §6 Abs2Rechtssatz
Das Monatsentgelt im Sinne des § 6 Abs 2 BBO ist daher ein eindeutig bestimmter Begriff und nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff.Das Monatsentgelt im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2, BBO ist daher ein eindeutig bestimmter Begriff und nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014