RS OGH 2024/3/21 10ObS438/89; 10ObS348/90; 5Ob1562/92 (5Ob1563/92); 7Ob268/98g; 2Ob214/99f; 5Ob11/04

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Rechtssatz

Bei Unschlüssigkeit ist die Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0044620

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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