RS OGH 1990/2/6 10ObS438/89, 10ObS348/90, 5Ob1562/92 (5Ob1563/92), 7Ob268/98g, 2Ob214/99f, 5Ob11/04k

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Norm

ZPO §538
ZPO §543

Rechtssatz

Bei Unschlüssigkeit ist die Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0044620

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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