RS OGH 1990/2/28 2Ob545/89, 3Ob146/13m

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Veröffentlicht am 28.02.1990
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Norm

ABGB §364a

Rechtssatz

Die Haftung nach § 364a ABGB ist auf jene Nachteile beschränkt, die durch solche Immissionen verursacht werden, die über das nach § 364 Abs 2 ABGB zu duldende Maß hinausgehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0010646

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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