RS OGH 1990/2/28 2Ob545/89

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Veröffentlicht am 28.02.1990
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Norm

ABGB §364 A
ABGB §364a

Rechtssatz

Der im § 364 a ABGB normierte Ausgleichsanspruch ist an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der im § 364 Abs. 2 ABGB eingeräumte Unterlassungsanspruch, setzt also das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhliche Maß überstreitenden Immissionen und einer für die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlichen Beeinträchtigung durch solche Immissionen voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0010487

Dokumentnummer

JJR_19900228_OGH0002_0020OB00545_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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