RS OGH 1990/5/2 1Ob515/90

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Veröffentlicht am 02.05.1990
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Norm

ABGB §443
GUG §3

Rechtssatz

Um als gutgläubig iS des § 443 ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 515/90
    Entscheidungstext OGH 02.05.1990 1 Ob 515/90
    EvBl 1990/141 S 738 = JBL 1991,446 ( Hoyer(Pfersmann ) = SZ 63/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011267

Dokumentnummer

JJR_19900502_OGH0002_0010OB00515_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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