Norm
ImmMV §8Rechtssatz
Ein Provisionsanspruch des Vermittlers in Ansehung des Verkaufes des Vermittlungsobjektes an den Vorkaufsberechtigten besteht nur dann, wenn zwischen Vermittler und Verkäufer eine ausdrückliche Vereinbarung im Sinne des § 9 Abs 1 Z 3 lit d ImmMV geschlossen werden ist. - Zur Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten des Geschäftsherrn in diesem Zusammenhang.Ein Provisionsanspruch des Vermittlers in Ansehung des Verkaufes des Vermittlungsobjektes an den Vorkaufsberechtigten besteht nur dann, wenn zwischen Vermittler und Verkäufer eine ausdrückliche Vereinbarung im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3, Litera d, ImmMV geschlossen werden ist. - Zur Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten des Geschäftsherrn in diesem Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076375Dokumentnummer
JJR_19900612_OGH0002_0050OB00578_9000000_001