Norm
ABGB §435Rechtssatz
Dem Grundeigentümer steht gegen einer Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB "belastet", eine Löschungsklage analog § 61 GBG zu.Dem Grundeigentümer steht gegen einer Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk im Sinn des Paragraph 435, ABGB "belastet", eine Löschungsklage analog Paragraph 61, GBG zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0037897Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020