RS OGH 2018/8/23 14Os31/90, 11Os10/17f (11Os15/17s), 15Os38/18d, 12Os74/18a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Unmittelbarkeit der Gefahr zählt zu den Wesenselementen einer Notstandssituation im Sinne des § 10 StGB, weil bei einem anderen Motivationsdruck vom Betroffenen zu verlangen ist, dass er sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entzieht.Die Unmittelbarkeit der Gefahr zählt zu den Wesenselementen einer Notstandssituation im Sinne des Paragraph 10, StGB, weil bei einem anderen Motivationsdruck vom Betroffenen zu verlangen ist, dass er sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entzieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089449

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten