RS OGH 1990/7/12 8Ob11/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1990
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Norm

ZPO §180 Abs3
ZPO §182 Abs1

Rechtssatz

In Befolgung des Gebotes zur materiellen Prozeßleitung steht es dem Berufungsgericht frei, andere aus dem verfahren hervorgekommene Umstände zur Verschuldensfrage aufzugreifen, wenn die beispielhaft zum Verschulden vorgebrachte Umstände im Verfahren erster Instanz nicht erwiesen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0036723

Dokumentnummer

JJR_19900712_OGH0002_0080OB00011_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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