RS OGH 1990/8/29 3Ob49/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1990
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Norm

EO §3 IVA
EO §63
ZPO §411 Cb

Rechtssatz

Wurde bereits im Titelverfahren die Rechtswirksamkeit eines zunächst bedingt geschlossenen und dann mit Vorbehalt widerrufenen Vergleiches durch ausdrücklichen Beschluß festgestellt, der in Rechtskraft erwuchs, so kann die mögliche Mangelhaftigkeit des der Exekutionsbewilligung zugrunde liegenden Titels nicht mehr aufgegriffen werden, wenn überdies die Exekution trotz Kenntnis dieses Sachverhaltes rechtskräftig bewilligt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000080

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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