RS OGH 2025/12/17 4Ob548/90; 2Ob627/90 (2Ob1513/90); 8Ob504/92; 7Ob2240/96d; 1Ob125/99k; 6Ob258/99f;

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Veröffentlicht am 11.09.1990
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Rechtssatz

Ein sogenanntes "Präsentationsrecht" liegt dann vor, wenn sich der Bestandgeber gegenüber dem Mieter verpflichtet hat, unter gewissen Bedingungen mit einem vom Bestandnehmer vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen oder bestimmten anderen Inhalts abzuschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0032739

Im RIS seit

11.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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