RS OGH 2007/10/18 4Ob71/90, 4Ob83/90 (4Ob84/90), 3Ob300/05x, 8Ob114/06g, 2Ob273/06w

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Veröffentlicht am 18.09.1990
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Rechtssatz

Ohne Konstituierung durch Bestellung der satzungsmäßigen Organe kann ein Verein seine Vereinstätigkeit als juristische Person nicht aufnehmen; bis dahin betrifft eine dennoch aufgenommene "Vereinstätigkeit" einen noch nicht rechts- und parteifähigen Vorverein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0009128

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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