RS OGH 1990/9/19 3Ob102/90, 4Ob165/90, 3Ob292/05w

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Norm

EO §36 Abs1 Z1 D

Rechtssatz

Eine Exekutionsbewilligung kann bei Fehlen der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 (nicht Abs 1 !) und § 9 EO auch dann mit Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO bekämpft werden, wenn die entsprechenden Einwendungen mittels Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung hätten angebracht werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000938

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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