Norm
EO §36 Abs1 Z1 DRechtssatz
Eine Exekutionsbewilligung kann bei Fehlen der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 (nicht Abs 1 !) und § 9 EO auch dann mit Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO bekämpft werden, wenn die entsprechenden Einwendungen mittels Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung hätten angebracht werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000938Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008