Norm
UVG §4 Z3Rechtssatz
Es ist nicht gerechtfertigt, bei der Gewährung von Haftvorschüssen hinsichtlich des Beginnes der Leistung eine Ausnahme von der Regelung des § 8 UVG zu machen.Es ist nicht gerechtfertigt, bei der Gewährung von Haftvorschüssen hinsichtlich des Beginnes der Leistung eine Ausnahme von der Regelung des Paragraph 8, UVG zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076281Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016