RS OGH 2004/10/29 5Ob51/90, 5Ob224/04h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1990
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Norm

GBG §26

Rechtssatz

Wird mehreren Personen eine Liegenschaft um einen einheitlichen Kaufpreis verkauft, so ist dieser Kaufpreis für die Einverleibung des Kaufvertrages in das Grundbuch hinreichend bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060356

Dokumentnummer

JJR_19901023_OGH0002_0050OB00051_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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