Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Die nach § 302 Abs 2 StGB nF nicht strafsatzrelevante Höhe des schon vor dem Inkrafttreten des StrÄG 1987 aus einem Amtsmißbrauch entstandenen Vermögensschaden wirkt erschwerend.Die nach Paragraph 302, Absatz 2, StGB nF nicht strafsatzrelevante Höhe des schon vor dem Inkrafttreten des StrÄG 1987 aus einem Amtsmißbrauch entstandenen Vermögensschaden wirkt erschwerend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0090942Dokumentnummer
JJR_19901030_OGH0002_0150OS00098_9000000_001