Norm
ASVG §255 Abs3 DcRechtssatz
Daß Arbeitsplätze üblicherweise nur mit schon in diesem Betrieb tätigen Arbeitnehmern besetzt werden, ist für die Beurteilung der Verweisbarkeit unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084888Im RIS seit
06.11.1990Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023