RS OGH 1990/11/7 9ObA222/90, 9ObA49/91, 9ObA2136/96z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §1014

Rechtssatz

Die Fahrt des Dienstnehmers vom Wohnort zur Dienststelle ist im allgemeinen der privaten Sphäre des Dienstnehmers und nicht dem Risikobereich des Dienstgebers zuzurechnen. Durch die Zurücklegung dieser Wegstrecke wird weder der betriebliche Nutzen gefördert noch liegt typischerweise eine Disposition des Dienstgebers in diesem Bereich vor.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 222/90
    Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 222/90
    Veröff: Arb 10901 = ecolex 1990,114 = JBl 1991,329
  • 9 ObA 49/91
    Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObA 49/91
    Beisatz: Gleichgültig, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hiefür einen Fahrkostenzuschuß oder Kilometergeld vergütet. (T1) Veröff: RdW 1991,301 = Arb 10923
  • 9 ObA 2136/96z
    Entscheidungstext OGH 04.09.1996 9 ObA 2136/96z
    Beisatz: Nicht jedoch, wenn die sogenannte "Überstellungsfahrt" vom Wohnort zum Dienstort mit dem auch für den Dienstgebrauch am Dienstort bereitzustellenden Personenkraftwagen für den Nutzen des Arbeitgebers maßgeblich war. (T2)

Schlagworte

DN DG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019711

Dokumentnummer

JJR_19901107_OGH0002_009OBA00222_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten