Norm
EO §37 KRechtssatz
Der in § 9 Abs 2 letzter Halbsatz WEG eingeräumte Widerspruch kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags erhoben werden.Der in Paragraph 9, Absatz 2, letzter Halbsatz WEG eingeräumte Widerspruch kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0001243Dokumentnummer
JJR_19901114_OGH0002_0030OB00123_9000000_001