RS OGH 1990/11/29 6Ob691/90, 6Ob30/05p

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Veröffentlicht am 29.11.1990
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Norm

ABGB §920
ABGB §1090 IIf

Rechtssatz

Die vorzeitige Auflösung verwandelt den Teilfinanzierungsleasingvertrag in ein Abwicklungsschuldverhältnis, das den Leasingnehmer zur Rückgabe des Leasingobjektes, das im Eigentum des Leasinggebers verblieben ist, und zum Ausgleich des noch nicht getilgten Teiles der Gesamtkosten des Leasinggebers verpflichtet. Der Leasinggeber hingegen ist zur bestmöglichen Verwertung des Leasingobjektes verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0018489

Dokumentnummer

JJR_19901129_OGH0002_0060OB00691_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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