RS OGH 1990/11/29 8Ob631/89, 6Ob35/19v

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Veröffentlicht am 29.11.1990
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Norm

ABGB §1432

Rechtssatz

Wissen im Sinne des § 1432 ABGB ist nur sichere Kenntnis vom Nichtbestand der Schuld. Zweifel schließen die Rückforderung nicht aus, ebensowenig die Zahlung in Kenntnis der Anfechtbarkeit oder sonstiger vernichtender, aber noch nicht geltend gemachter Einreden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 631/89
    Entscheidungstext OGH 29.11.1990 8 Ob 631/89
    Veröff: ecolex 1991,238
  • 6 Ob 35/19v
    Entscheidungstext OGH 25.04.2019 6 Ob 35/19v
    Auch; Beisatz: Nach § 1432 ABGB schließt nur die sichere Kenntnis vom Nichtbestehen einer Verpflichtung den Bereicherungsanspruch aus. Bloß (auch: grob) fahrlässige Unkenntnis des Fehlens einer entsprechenden Verpflichtung schließt die Rückforderung hingegen nicht aus. (T1); Veröff: SZ 2019/34

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0033693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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