Rechtssatz
Voraussetzung der Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses ist das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 16 Abs 1 AußStrG. Ist danach der Revisionsrekurs zulässig, ist der Rechtsmittelwerber aber nicht mehr auf solche Rechtsfragen beschränkt.Voraussetzung der Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses ist das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 16, Absatz eins, AußStrG. Ist danach der Revisionsrekurs zulässig, ist der Rechtsmittelwerber aber nicht mehr auf solche Rechtsfragen beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0007544Dokumentnummer
JJR_19901206_OGH0002_0070OB00671_9000000_001