RS OGH 1990/12/6 7Ob671/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1990
beobachten
merken

Rechtssatz

Voraussetzung der Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses ist das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 16 Abs 1 AußStrG. Ist danach der Revisionsrekurs zulässig, ist der Rechtsmittelwerber aber nicht mehr auf solche Rechtsfragen beschränkt.Voraussetzung der Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses ist das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 16, Absatz eins, AußStrG. Ist danach der Revisionsrekurs zulässig, ist der Rechtsmittelwerber aber nicht mehr auf solche Rechtsfragen beschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0007544

Dokumentnummer

JJR_19901206_OGH0002_0070OB00671_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten