RS OGH 2021/3/23 8Ob618/90, 8Ob1508/91, 9Ob1741/91, 7Ob577/94, 7Ob531/95, 2Ob89/03g, 3Ob135/03d, 3Ob

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Norm

ABGB §140 Ab
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Auch bereits erwachsene, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder haben Anspruch auf Betreuung. Die Art der Betreuung richtet sich naturgemäß nach dem Alter des Kindes. Je älter das Kind wird, desto weniger bedarf es der körperlichen Pflege und Beaufsichtigung und die Erziehungsarbeit tritt in den Vordergrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048380

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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