RS OGH 1990/12/13 8Ob557/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1990
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §914 IIIh

Rechtssatz

Hat eine Bank durch ihre Sachbearbeiter fernmündlich ihre grundsätzliche Bereitschaft, zur Übernahme einer Erfüllungsgarantie erklärt, und deren "endgültige Erstellung ... nur unter der Bedingung" angekündigt, so darf das dem Bankkunden am nächsten Tag zugegangene Fernschreiben des Sachbearbeiters inhaltlich nur als eine unter in der vorangegangenen Bereitschaftserklärung ausdrücklich genannten Bedingung stehende Erklärung verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017041

Dokumentnummer

JJR_19901213_OGH0002_0080OB00557_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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