Norm
IESG §1 Abs2 Z4Rechtssatz
Auch Kosten der Abwehr von mit gesonderter Klage geltend gemachten Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind nicht gesichert, auch wenn der Arbeitgeber seine Forderungen compensado als Gegenforderungen gegen die vom Arbeitnehmer eingeklagten gesicherten Ansprüche hätte einwenden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076597Dokumentnummer
JJR_19901219_OGH0002_009OBS00016_9000000_002