RS OGH 1990/12/19 9ObS16/90

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Norm

IESG §1 Abs2 Z4

Rechtssatz

Auch Kosten der Abwehr von mit gesonderter Klage geltend gemachten Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind nicht gesichert, auch wenn der Arbeitgeber seine Forderungen compensado als Gegenforderungen gegen die vom Arbeitnehmer eingeklagten gesicherten Ansprüche hätte einwenden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076597

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_009OBS00016_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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