Norm
IESG §1 Abs2 Z4Rechtssatz
Nicht nur die der Durchsetzung der Ansprüche dienenden notwendigen Kosten sind gesichert, sondern zu den gesicherten können nach dem Zweck des Gesetzes auch die der Abwehr von Anfechtungsansprüchen dienenden gehören.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076604Dokumentnummer
JJR_19901219_OGH0002_009OBS00019_9000000_002