RS OGH 1990/12/19 9ObS19/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1990
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Norm

IESG §1 Abs2 Z4

Rechtssatz

Nicht nur die der Durchsetzung der Ansprüche dienenden notwendigen Kosten sind gesichert, sondern zu den gesicherten können nach dem Zweck des Gesetzes auch die der Abwehr von Anfechtungsansprüchen dienenden gehören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076604

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_009OBS00019_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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