RS OGH 1990/12/19 9ObS19/90, 8ObS152/01p

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Norm

IESG §1 Abs2 Z4

Rechtssatz

Eine Kostenforderung des das Anfechtungsbegehren des Masserverwalters erfolgreich abwehrenden Arbeitnehmers kann eine nach dem IESG gesicherte Forderung sein, wenn sie vom Masseverwalter nicht beglichen werden kann, weil die Masse dazu nicht ausreicht.

Entscheidungstexte

  • 9 ObS 19/90
    Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObS 19/90
    Veröff: ecolex 1991,267
  • 8 ObS 152/01p
    Entscheidungstext OGH 05.07.2001 8 ObS 152/01p
    Ähnlich; Beisatz: Kosten der erfolgreichen Abwehr eines Begehrens des Arbeitgebers auf Rückzahlung gesicherten Entgelts sind gesichert. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076605

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_009OBS00019_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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