Norm
StPO §2 Abs4Rechtssatz
Zur Frage der Erheblichkeit einer Differenz zwischen dem zutreffenden Inhalt einer Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Geschädigten, ob er Antrag auf Strafverfolgung im Sinn des § 2 Abs 4 StPO stelle, und dem vom Geschädigten unterfertigten (ihm unberichtigt zugestellten) Vordruck, der (nur) auf eine Ermächtigung zur Strafverfolgung lautet (zur grundsätzlichen Problematik SSt 51/11).Zur Frage der Erheblichkeit einer Differenz zwischen dem zutreffenden Inhalt einer Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Geschädigten, ob er Antrag auf Strafverfolgung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 4, StPO stelle, und dem vom Geschädigten unterfertigten (ihm unberichtigt zugestellten) Vordruck, der (nur) auf eine Ermächtigung zur Strafverfolgung lautet (zur grundsätzlichen Problematik SSt 51/11).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0096062Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0110OS00135_9000000_003