RS OGH 1991/2/20 11Os87/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1991
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Bilden mehrere Unternehmen - obwohl rechtlich selbständig - faktisch eine wirtschaftliche Einheit, muß zum Tatvorsatz primär darauf abgestellt werden, ob bei Entnahmen aus dem Vermögen eines Unternehmens Befriedigungsrechte von Gläubigern außerhalb des Konzernbereiches geschmälert oder vereitelt werden sollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094742

Dokumentnummer

JJR_19910220_OGH0002_0110OS00087_9000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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