Norm
JournG §8Rechtssatz
Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß § 25 KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach § 8 Abs 1 JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war.Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß Paragraph 25, KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach Paragraph 8, Absatz eins, JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063062Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_003