RS OGH 1991/2/27 9Ob901/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
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Norm

JournG §8

Rechtssatz

Löst der Veräußerer vor dem Unternehmesübergang das zwischen ihm und dem Redakteur bestehende Dienstverhältnis lediglich in der Absicht auf, den Redakteur dadurch um die Abfertigungsansprüche nach den JournG zu bringen (oder tritt dieser Schädigungszweck gegenüber anderen Schädigungszielen ganz augenscheinlich in den Vordergrund, so wird dieser Veräußerer, falls es in der Folge zu dem Unternehmensübergang kommt, nach § 1295 Abs 2 ABGB für jenen Schaden ersatzpflichtig sein, den der Redakteur dadurch erleidet, daß er die ihm nach § 8 Abs 2 JournG zustehende Abfertigung nicht erhalten hat.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 901/91
    Entscheidungstext OGH 27.02.1991 9 Ob 901/91
    Veröff: WBl 1991,231 = RdW 1991,239 = Arb 10915 = MR 1992,65

Schlagworte

SW. Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063055

Dokumentnummer

JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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