RS OGH 2024/4/25 9ObA10/91; 9ObA243/98w; 9ObA330/98i; 9ObA329/98t; 9ObA81/99y; 9ObA197/01p; 8ObA99/0

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Norm

KollV zwischen dem Wr Theaterdirektorenverband und dem ÖGB, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige §16 Abs3

Rechtssatz

In der "Nichtverlängerungserklärung" des Dienstgebers ist keine auf Beendigung eines auf unbefristete Zeit abgeschlossenen Dienstvertrages gerichtete Erklärung, sondern nur die Ablehnung des Abschlusses eines neuen Dienstvertrages nach Ablauf der Befristung zu erblicken. (§ 48 ASGG).In der "Nichtverlängerungserklärung" des Dienstgebers ist keine auf Beendigung eines auf unbefristete Zeit abgeschlossenen Dienstvertrages gerichtete Erklärung, sondern nur die Ablehnung des Abschlusses eines neuen Dienstvertrages nach Ablauf der Befristung zu erblicken. (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitgeber, Arbeitsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063980

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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