RS OGH 1991/3/20 1Ob520/91, 7Ob278/01k, 2Ob50/02w, 6Ob241/07w, 7Ob148/21x

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Norm

ABGB §864a

Rechtssatz

Die Geltungskontrolle ist nicht allein auf Nebenabreden beschränkt, sondern umfasst auch Vertragsbestimmungen über die Begründung, Umgestaltung bzw. Erweiterung von Hauptpflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014603

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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