- RS0085681">10 ObS 88/91
Veröff: SSV-NF 5/36
- RS0085681">10 ObS 287/92
Auch; Veröff: SSV-NF 6/148
- RS0085681">10 ObS 2351/96z
Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2351/96z
nur: Ein Bescheid ist anzunehmen, wenn der zu beurteilende Akt von einer Behörde stammt, die Bescheide erlassen darf, und wenn sich aus seinem Inhalt der Wille der Behörde ergibt, eine Verwaltungsangelegenheit gegenüber einer bestimmten Person normativ zu regeln, dh bindende Rechtsverhältnisse zu gestalten oder festzustellen. (T1)
Beisatz: Wurde über die Gesamtgewährung von Pflegegeld mittels Mitteilung gemäß § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG (in der Fassung BGBl 1993/110) erkannt, so kommt dieser ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung "Bescheid" Bescheidcharakter für den Pflegegeldgewährungsanspruch bis einschließlich der Stufe 2 des Pflegegeldes zu. (T2)
- RS0085681">10 ObS 12/99h
nur T1
- RS0085681">10 ObS 2/01v
nur T1; Beisatz: Auch eine bloße Verständigung des Versicherten durch den Sozialversicherungsträger oder dessen Mitteilung ist als Bescheid anzusehen, wenn der Bescheidwille dem Schreiben entnommen werden kann. Gibt der Versicherungsträger in einem an den Versicherten gerichteten Schreiben seinen Willen zu erkennen, einem Antrag des Versicherten nicht zu entsprechen, ist dieses Schreiben als Bescheid zu werten. (T3)
Beisatz: Für die Interpretation des Bescheidbegriffs im Sinne der §§ 67 ff ASGG gelten die zum AVG entwickelten Kriterien. (T4)
Veröff: SZ 74/23
- RS0085681">10 ObS 1/02y
nur T1; Beis wie T3; Veröff: SZ 2002/11
- RS0085681">10 ObS 67/05h
Auch; nur T1; Beisatz: Bloße, das heißt keinen autoritativen Abspruch enthaltende Mitteilungen können nicht als Spruch im Sinn des
§ 58 Abs 1 AVG gewertet werden. (T5)
Beisatz: Im vorliegenden Fall ist die Abrechnung, die dem Bescheid über das vom Kläger allein beantragte Wiederaufleben seines Pensionsanspruches angeschlossen war, nicht Teil dieses Bescheides und ist auch nicht als gesonderter Bescheid anzusehen. Sie gibt lediglich Auskunft darüber, auf welche Weise der Versicherungsträger von der festgestellten (Brutto-)Leistung zur tatsächlich ausgezahlten Leistung gelangt ist. (T6)
- RS0085681">10 ObS 124/07v
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Demgegenüber stellen bloße Mitteilungen oder Verständigungen des Versicherungsträgers ohne einen erkennbaren Willen, damit eine bindende Regelung für den Versicherten zu erlassen, keinen Bescheid dar. (T7)
- RS0085681">1 Ob 161/15f
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 161/15f
nur T1; Beisatz: Hier: "Bescheinigungen" der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), in denen die Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Geldspielapparaten erteilt wird (nach dem Stmk VeranstaltungsG 1969). (T8)
Bem.: Unter Hinweis auch auf die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung. (T9)
- RS0085681">10 ObS 156/15m
Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 156/15m
Auch
- RS0085681">10 ObS 146/15s
Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 146/15s
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Informationsschreiben über voraussichtliche Höhe der Pension stellt keinen verbindlichen Bescheid dar. (T10)
- RS0085681">10 ObS 78/16t
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 10 ObS 78/16t
Auch; Beisatz: Hier: Bescheidcharakter einer Mitteilung des Pensionsversicherungsträgers darüber, dass keine Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation getroffen werden, verneint. (T11)
- RS0085681">10 ObS 114/19s
Beis wie T7; Beis wie T10
- RS0085681">10 ObS 56/22s
Vgl
- RS0085681">10 ObS 133/24t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.03.2025 10 ObS 133/24t
vgl; Beisatz: Hier: Bescheidcharakter einer Mitteilung des Pensionsversicherungsträgers darüber, dass keine Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation getroffen werden, verneint. (T12)
- RS0085681">10 ObS 85/25k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.09.2025 10 ObS 85/25k
vgl; Beisatz nur wie T7
Beisatz: Hier: Antwort des AMS auf eine Anfrage der PVA nach
§ 458 ASVG. (T13)