RS OGH 1991/4/10 1Ob541/91, 1Ob604/91, 1Ob577/94, 8Ob1502/96, 4Ob2294/96y, 3Ob2178/96g, 9Ob46/00f, 9

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Norm

AnfO §2
KO §28

Rechtssatz

Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064178

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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