RS OGH 2025/3/3 1Ob541/91; 1Ob604/91; 1Ob577/94; 8Ob1502/96; 4Ob2294/96y; 3Ob2178/96g; 9Ob46/00f; 9O

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Norm

AnfO §2
KO §28
  1. AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des Paragraph 28, KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064178

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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