RS OGH 1991/4/23 10ObS57/91, 10ObS241/94, 10ObS293/94, 10ObS285/94, 10ObS428/98h, 10ObS326/99k, 10Ob

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Norm

ASVG §255 Abs1
ZPO §503 Abs1 Z2 C3b

Rechtssatz

Für Leistungen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit sind die wesentlichen Einschränkungen im körperlichen und geistigen Zustand des Versicherten und dessen Leistungskalkül nicht aus der Sicht der einzelnen medizinischen Fachgebiete, sondern für alle Fachgebiete gemeinsam festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0043314

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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