Norm
ASGG §61Rechtssatz
Der Empfänger der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils gezahlten Geldleistung kann im Falle der (endgültigen) Abänderung dieses Urteils dem Rückforderungsanspruch des Leistenden nicht den Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegensetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085764Im RIS seit
24.04.1991Zuletzt aktualisiert am
14.08.2025