Norm
MRG §8 Abs2Rechtssatz
Gegenstand des außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG ist nur das Duldungsbegehren des Vermieters, nicht aber eine allfällige Räumungspflicht des Mieters die dadurch entstehen könnte, daß dem Antrag des Vermieters auf Änderung - hier: Verkleinerung - des Mietgegenstandes stattgegeben wird.Gegenstand des außerstreitigen Verfahrens nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 5, MRG ist nur das Duldungsbegehren des Vermieters, nicht aber eine allfällige Räumungspflicht des Mieters die dadurch entstehen könnte, daß dem Antrag des Vermieters auf Änderung - hier: Verkleinerung - des Mietgegenstandes stattgegeben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069460Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009