RS OGH 1991/4/30 5Ob47/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1991
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Norm

AußStrG §277 Abs1
WEG §8 Abs2

Rechtssatz

Bei öffentlicher Feilbietung soll in den Versteigerungsbedingungen der für die Kaufinteressenten wesentliche Umstand zum Ausdruck kommen, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0008639

Dokumentnummer

JJR_19910430_OGH0002_0050OB00047_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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